Das Forschungsstipendium der Stiftung Kulturwerk Schlesien kann von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern beantragt werden. Es dient der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens, bevorzugt einer entstehenden akademischen Qualifikationsschrift, aus dem geschichts-, sprach- oder kulturwissenschaftlichen Bereich mit explizitem thematischem Schlesienbezug. Eine institutionelle Anbindung des Antragstellers/der Antragstellerin ist nicht notwendig.
Das Stipendium wird einmalig gewährt und dient der finanziellen Unterstützung eines im Rahmen des Vorhabens notwendigen Forschungsaufenthalts in einer Bibliothek, einem Archiv o. ä.
Die Gewährung des Forschungsstipendiums der Stiftung Kulturwerk Schlesien hat in einer Veröffentlichung Erwähnung zu finden, und die Stiftung Kulturwerk Schlesien erhält ein Belegexemplar von Arbeiten, die auf der Grundlage der geförderten Forschung entstanden sind.
Der Antrag auf Gewährung des Forschungsstipendiums ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen unter bewerbung@kulturwerk-schlesien.de. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Einmaliger Förderbetrag: bis zu 1.000,- Euro
2025 werden zwei Stipendien in Höhe von bis zu 1.000,- Euro vergeben.
Bewerbungen werden bis zum 15.5.2025 entgegengenommen.
Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Stiftung Kulturwerk Schlesien gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Stiftung Kulturwerk Schlesien erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
Für weitere Fragen zum Stipendium bzw. zu Ihrem Antrag steht Ihnen die Geschäftsstelle der Stiftung Kulturwerk Schlesien gerne zur Verfügung.